Liebe Kollegen und
Kolleginnen,
I
Es sind zwei Angelegenheiten,
die ich als nicht-Deutsch Sprechender Ihnen im Sinne der immanenten, aber
sicher ergänzungsbedürftigen Kritik vorlegen möchte, etwas was ich angekündigt
habe beim letzten Treffen:
1. Die unsachgemäße
Behandlung durch Justus Wittich meines Anliegens an die Generalversammlung der
Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft 2021 und das bis jetzt nicht
Nachkommen des Versprechens vom Vorstand diese Sache im Kolloquium
auszuarbeiten;
2. Die unbegründete
Abweisung meines Vorschlags das ungeeignete Motto der Konstitutionschronik zu
ersetzten.
An
der Generalversammlung 2021 wurde vom Versammlungsleiter Justus Wittich gesagt,
dass ich, „wie jedes Jahr“, einen Antrag gestellt habe, der er als folgt
vorgelesen hat:
„Zur zeit- und
geistgemäßen Wiederherstellung der Form, welche die anthroposophische Bewegung
oder das neue, wahre Christentum zu ihrer Pflege auf Erde braucht als
Vorbereitung für das nächste, sechste Kulturzeitalter möge die
Generalversammlung dem Vorstand empfehlen einen gesamtgesellschaftlichen
Prozess der erforderlichen Bewusstseinsbildung und sozialorganischen Gestaltung
zu initiieren und zu unterstützen, welcher im Rahmen der Jahrhundertfeier
2023 zur Entflechtung der Allgemeinen Anthroposophischen
Gesellschaft in drei Unterabteilungen führen soll, nämlich die
Anthroposophische Gesellschaft als solche, deren Verwaltung, die Administration
des Goetheanum-Baues [und der Philosophisch-Anthroposophischer Verlag am
Goetheanum].
Da die Form der
Landesgesellschaften der Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft nicht
widersprechen darf, möge die Generalversammlung ebenfalls beschließen sie
anzuregen, ihre Konstitution auch, wo nötig, in einem Gefäß zu verändern,
dergestalt wie sie die anthroposophische Bewegung oder das neue Christentum zu
ihrer Pflege braucht.“
Danach sagte er
wörtlich: „Herr Kelder empfehlt der Generalversammlung das und das zu
empfehlen, das nehmen wir sowieso an,
weil wir in der Konstitutionsgruppe dabei sind diese Frage auszuarbeiten und mit
den Mitglieder in der Gesellschaftsgestaltung einzugehen, aber die Frage ist,
ob sie [also die GV] ins Gespräch kommen wollen, zur Abstimmung, weil Herr
Kelder ein Beschluss herbeibringen will, dem Vorstand das und das zu empfehlen
und zu fördern.“ Nachdem seine Frage an die Generalversammlung, ob sie diesen
Antrag behandeln will, mit großer Mehrheit abgelehnt wurde, sagte er: „Ich
möchte Herrn Kelder berichten, wir sind
dies zu unterstützen als Vorstand sehr einig, aber als Beschluss der
Generalversammlung zur Unterstützung, das ist keine, als eigentlich Anliegen,
aber kein Antrag.“
Nun ist das Unsachgemäße
daran, dass Justus Wittich, aus
Versehen oder was auch immer, verschwiegen hat, dass ich eben ein Anliegen
und gar keinen Antrag gestellt habe und damit auch keinen Beschluss der
Generalversammlung herbeibringen wollte, sondern eine Debatte. Dasjenige was
vom ihm als Versammlungsleiter vorgelesen wurde war also nicht mein Anliegen,
sondern den Wortlaut meines Antrags an die GV von 2020 „Das neue Christentum wollend in Liebe der Welt
verbinden zur Gesundung von Mensch und Erde“, der unter seine Versammlungsleitung durch ein
Nicht-Eintretens-Antrag sofort vom Tisch gewischt wurde. Um dies zu vermeiden,
habe ich diesmal keinen Antrag, sondern eben ein Anliegen gestellt, worüber es
im Paragraph 8 der Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft
heißt: „Anliegen, die geistige Ziele und Aufgaben der Gesellschaft betreffen,
werden nur in freier Aussprache behandelt. Eine Abstimmung darüber findet nicht
statt.“
Mein per Video mit einer Vorbemerkung und 12
Punkte begründetes Anliegen an die Generalversammlung der Allgemeinen
Anthroposophischen Gesellschaft vom 27. Marz lautete, unter dem Titel „Zur Wiederherstellung und Verwirklichung der
Statuten der Anthroposophischen Gesellschaft im Hinblick auf die
Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023“ und mit dem Motto: „Was die Satzung von Manu war für das
Alt-Indische Volk und das
Gesetz von Moses für das Israelitische Volk, das waren die Statuten Rudolf Steiners
zur Neubegründung der
Anthroposophischen Gesellschaft für das Neue Christentum des 6. Kulturzeitalters“ wie folgt:
„Die Generalversammlung bittet den
Vorstand zu prüfen, ob die oben
dargestellte Vorgehensweise um die an der Weihnachtstagung 1923 beabsichtigte,
aber seitdem ernsthaft beschädigte und verlassene Form für die Pflege der
anthroposophischen Bewegung als das neue Christentum im Hinblick auf die
Jahrhundertfeier der Weihnachtstagung im Jahre 2023 zeit- und geistgemäss
wieder herzustellen und zu verwirklichen auch rechtlich durchführbar ist und
falls ja, dies innerhalb von 6 Monaten der Mitgliedschaft bekannt zu machen.
Falls dies nicht möglich sei, möge der Vorstand angeben, wie es dann wohl
möglich ist.“
Um
zu erklären, worauf „die oben dargestellte Vorgehensweise“ in dem Wortlaut des Anliegens deutet, habe ich in der
Vorbemerkung dieses Anliegens den Antrag von 2020 wiedergegeben, der dann von
Justus Wittich vorgelesen wurde, wodurch dann diese heillose Verwirrung über
eine im Grunde heilige Sache stattgefunden hat. Aber immerhin, mein Anliegen
als Empfehlung wurde, obwohl nicht von der Generalversammlung, vom Vorstand
angenommen und soll demnach in unsere Konstitutionsgruppe ausgearbeitet werden.
II
Wie
es nun weiter ging, oder eben nicht, ist zunächst den zwei unterstehenden
Briefen zu entnehmen. Der erste an Herrn Wittich war vom 28. Januar, 2021 mit
der Bitte ihn an die Mitglieder des Kolloquiums verteilen (was glaube ich nicht
geschah):
„Danke
für die Einladung mit der Beilage ‚Chronologie der Konstitution Allgemeine
Anthroposophische Gesellschaft‘. Was mich aber sehr verwundert hat, ist die
Wahl des Zitats von Rudolf Steiner aus 1917, also bevor der Weihnachtstagung,
über die zog. Gleichgültigkeit der Statuten. Denn was sagte er damals am 27.
Dezember 1923 während der Debatte über die Statuten? Der Zentralvorstand wird als seine Aufgabe
lediglich die Realisierung der Statuten zu betrachten haben; er wird alles ‚zu
tun haben, was in der Richtung der Realisierung der Statuten liegt. Und damit
ist eine grosse Freiheit gegeben. Aber zugleich weiss man auch, was man an
diesem Zentralvorstand hat, denn man hat die Statuten und kann aus ihnen ein
vollständiges Bild gewinnen von dem, was er jemals tun wird." (GA 260, S.
102). In allen meinen drei Anträge aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 (http://willehalm-stiftung.blogspot.nl) und auch schon vorher, habe ich auf diese Stelle
Aufmerksam gemacht, und auf dem Satz, womit Rudolf Steiner seinen Bericht am
13. Januar 1924 an die Mitglieder über die Weihnachtstagung eröffnet: ‚Der Anthroposophische Gesellschaft eine Form
zu geben, wie sie de anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege braucht, das
war mit der eben beendeten Weihnachtstagung am Goetheanum beabsichtigt.‘ (GA
260a, S. 27). Dies stellt das Thema Statut in ein ganz anderes Licht.
Insbesondere, wenn man sich realisiert, dass, wie Reto Andrea Savoldelli in
seiner "Trilogie über die Tätigkeit von Herbert Witzenmann im Vorstand am
Goetheanum" gezeigt hat (www.das-seminar.ch), dass 9 von den 15
Statuten nicht mehr gültig sind und ich eben in meinen Anträge einen Weg
versucht habe zu begründen, wie diese geist- und zeitgemäss wiederherzustellen
sind.
Sie haben bei der Behandlung meines
letzten Antrags am 31. Oktober [2020] gesagt, dass Sie bzw. der Vorstand diese
Empfehlung angenommen hat, also darf ich wohl erwarten, dass nun daran auch
Konsequenzen daraus gezogen werden. Ich schlage also mindestens jetzt vor das
jetzige mit dem obigen Zitat zu ersetzen, und mir weiter zu sagen, ob Sie bzw.
der Vorstand einverstanden sind oder eben nicht mit der Entflechtung der AAG,
wie ich dies in meinem Antrag vorgestellt habe. Ich hoffe schon Samstag schon
etwas darüber zu hören.“
Als
darüber nichts zu vernehmen war und ich selber nicht zu Wort kommen konnte
schrieb ich Herrn Wittich am 8. Juni einen zweiten Brief mit zwei Beilagen:
mein Anliegen und den Aufsatz von Reto Andrea Savoldelli „Der Verlust der
sozialästhetischen Qualifizierung in der anthroposophischen Gesellschaft“
(siehe Beilage), wo ich nochmals den etwas tiefer begründeten Vorschlag machte,
das heutige, teilweise irreführendes Motto der Chronik zu ersetzen, frug um
eine Gelegenheit dies darzustellen und um wiederum diesen Brief an Sie,
Mitlieder des Kolloquiums zu verteilen. Hier also den 2. Brief:
„Heute
steht als Motto der Chronologie der Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft: ‚Meine lieben Freunde, für die
anthroposophische Bewegung ist es höchst gleichgültig, ob sie diese oder jene
Statuten hat, ob sie diesen oder jenen Namen trägt, aber für die
anthroposophische Bewegung ist es von allergrößtem, von dem denkbar größten
Werte, wenn sie wertvolle Mitglieder hat, die aus vollem Herzen und aus vollem
Verständnis heraus überall da, wo sie können, wo es in ihrer Macht und in ihrem
Karma liegt, in die gegenwärtigen Kulturströmungen eingreifen.‘
Wichtig ist, dass Rudolf Steiner
dies in einem Diskussionsbeitrag auf der 5. Generalversammlung des
Johannes-Bauvereins am 21. Oktober 1917 gesagt hat, also vor der
Weihnachtstagung 1923 zur Neugründung der Anthroposophischen Gesellschaft. Aus
dem was er da während der Diskussion über die Statuten am 27. Dezember 1923
gesagt hat, geht nämlich keinesfalls hervor, dass es der anthroposophischen
Bewegung ‚höchst gleichgültig ist, ob sie diese oder jene Statuten hat‘. Denn das Erste was er schrieb im
Nachrichtenblatt am 13. Januar 1924 war: ‚Der Anthroposophischen Gesellschaft
eine Form zu geben, wie sie die anthroposophische Bewegung zu ihrer Pflege
braucht, das war mit der eben beendeten Weihnachtstagung am Goetheanum
beabsichtigt.‘ Und in dem Karmavortrag vom 18. Juli 1924 zu Arnheim beschrieb
er den Inhalt dieser vom Michael und die seinen in der geistigen Welt imitierte
anthroposophischer Bewegung als ‚das neue Christentum‘, welche also die dort
anwesende anthroposophische Seelen vorbestimmt waren mittels eben dieser
während der Weihnachtstagung beabsichtigten Form auf Erde zu pflegen.
Ich stelle also [nochmals] vor, das
heutige Motto zu ersetzen durch dasjenige was Rudolf Steiner in der Diskussion
über die Statuten am 27. Dezember 1923 auf der Weihnachtstagung sagte: ‚Der
Zentralvorstand wird als seine Aufgabe lediglich die Realisierung der Statuten
zu betrachten haben; er wird alles zu tun haben was in der Richtung der
Realisierung der Statuten liegt. Und damit ist eine grosse Freiheit gegeben.
Aber zugleich weiß man auch was man an diesem Zentralvorstande hat, denn man
hat die Statuten und kann aus ihnen ein vollständiges Bild gewinnen von dem was
er jemals tun wird. Dadurch ist auch die Möglichkeit geschaffen überall auf
realem Boden zu stehen, wo solche Vereinigungen entstehen, wie zum Beispiel der
Goetheanum-Bauverein. Und es wird in den nächsten Tagen die Aufgabe sein,
zwischen dem Vorstand, der sich gebildet hat, die entsprechende Relation zu
bilden.‘
Dieses Motto stellt uns ein
zweifache Zielsetzung vor Auge, die es zu verwirklichen gilt. Erstens, wie ich
in meinem Anliegen an die Generalversammlung vom 27. März dargestellt habe: die
zeitgemässe Wiederherstellung und Realisierung der Statuten der
Weihnachtstagung, denn 9 von den 15 Statuten sind nicht mehr in Funktion (Reto
Andrea Savoldelli, Kapitel ‚Der stufenweise Verlust der sozialästhetischen
Qualifizierung in der anthroposophischen Gesellschaft‘ aus Teil II seiner
Trilogie ‚Zur Tätigkeit von
Herbert Witzenmann im Vorstand am Goetheanum‘). Und zweitens, die Bildung der ‚einheitlichen
Konstituierung‘ durch die ‚entsprechende Relation‘ auf Vorstandsebene zwischen
der zu erneuernden Anthroposophischen Gesellschaft und heute ‚organisch
wirksame‘ Organisationen, denn dies war das Kriterium das Rudolf Steiner damals
benütze für die Aufnahme der Unterabteilungen in die Allgemeine
Anthroposophische Gesellschaft.“
Nun,
beide Bitten wurden auch nicht honoriert, auf jeden Fall, bekam ich keine
Reaktionen. Ich habe beim letzten und vorletzten Treffen mit einiger Mühe versucht meinen Vorschlag zur Ersetzung des
Mottos darzustellen und gesagt, dass das Colloquium, im Widerspruch zum Motto
der Chronologie, sich uferlos über die Namensfrage unterhalten hat, ob wohl es
doch schon längst deutlich ist, dass der offizielle Name der Weihnachtstagung
„anthroposophische Gesellschaft“ ist, aber auch von Rudolf Steiner A/allgemeine
A/anthroposophische Gesellschaft benutzt wurde; Name ist eben „Schall und
Rauch“, und dass es in erster Linie darum ginge zu verstehen, was Rudolf
Steiner mit der Weihnachtstagung wesentlich intendiert hat und dass man nicht
vom „gemischten König“ ausgehen und ihm nicht mit einer Lückenlosen Chronologie
inthronisieren sollte, also dass es in geisteswissenschaftlicher
Forschungsarbeit nicht, wie in der Naturwissenschaft, um das Seiende, sondern
über das Sein-Sollende geht, wobei das
Seiende eine notwendige, aber untergeordnete Rolle zukommt. Ferner sagte ich,
das was im Motto über Statuten steht nicht einfach übertragen werden darf auf
die Weihnachtstagungsstatuten im Hinblick auf das was Rudolf Steiner z.B. bei
und nach der Weihnachtstagung darüber gesagt hat und eben Herbert Witzenmann
darüber wesentlich vertieft hat. (Ich hätte noch sagen können, dass der
Vorstand auch das Anliegen von Eugen Meier zur Rehabilitation des Lebenswerkes
von Herbert Witzenmann angenommen hat, wovon aber auch bis jetzt Nichts
vernommen wurde.) Mein Vorschlag wurde ohne wirkliche Diskussion und
Begründung, wie ich es bei den Generalversammlungen leider gewohnt bin, einfach
vom Tisch gewischt. Nur C.M. und M. M. haben sich in persönlichen Emails zu
meinem Vorschlag geäußert.
Ersterer indem er etwa schrieb, dass
das von mir vorgestellte Motto nur den Vorstand angeht und nicht den
Mitgliedern, und dass es darum ginge ein Motto oder Leitbild zu finden, dass
eben alle inspirieren kann, wie es heißt in Motto „die aus vollem Herzen und
aus vollem Verständnis heraus überall da, wo sie können, wo es in ihrer Macht
und in ihrem Karma liegt, in die gegenwärtigen Kulturströmungen eingreifen.“
(Auf die von mir erwähnten Widersprüche zwischen dem Motto und der
Vorgehensweise der Konstitutionsgruppe ging er nicht ein.)
Nun, mit diesen Einwände übersieht
Moritz, dass es zwar Aufgabe des Vorstands ist, die Statuten zu realisieren,
aber dass dies nur durch dasjenige erreicht werden kann, was dem vormaligen
Vorstandsmitglied und Leiter der Sozialwissenschaftlichen Sektion Herbert
Witzenmann in seiner sozialästhetischen Studie Gestalten oder Verwalten oder Gestalten – Rudolf
Steiners Sozialorganik/ Ein neues Zivilisationsprinzip das Gegenstromprinzip
nennt, d. h. dass aus der Begegnung der Initiative vom Vorstand und Anträge der
Mitglieder eine gemeinsame ätherische Bewusstseinsschale entstehe, worin höhere
Wesenheiten sich inkorporieren können. Daraus kann dann ein Reich der Übernatur
gebildet werden als Basis für die Auseinandersetzung mit und Bekämpfung der
Unternatur, wie dies Rudolf Steiner in seinem letzten Aufsatz „Von der Natur
zur Unternatur“ uns als Vermächtnis hinterlassen hat.
Nach
M. M., und er ist da nicht allein, da er im Wesentlichen die Geschichtspunkten
der Rudolf Steiner Nachlassvereinigung (jetzt Stiftung) vertritt, ist dies alles leider eine große Illusion,
denn nach der Weihnachtstagung 1925 gäbe es keine anthroposophische
Gesellschaft mehr und nachdem Rudolf Steiner gestorben ist, gäbe es niemanden
mehr, der in der Lage war die spirituelle Kontinuität der Hochschule
fortzusetzen. Man kann, nach M.M., nur von der heutigen Allgemeinen
Anthroposophischen Gesellschaft ausgehen. Er übersieht erstens, dass Paragraph
2 deren Statuten heißt: „Die Gesellschaft verfolgt ihre Ausgaben und Ziele nach
dem ihr von Rudolf Steiner vorgeschlagenen en bei der Gründungsversammlung am
28. Dezember 1923 von den Mitgliedern einstimmig angenommen Gründungs-Statut.“
Nach Meeussen war Wilfried Heidt der erste, der auf die Verwechselung der
Anthroposophischen Gesellschaft als Weihnachtstagungsgesellschaft und die
Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft als umbenannter Goetheanumbauverein
hingewiesen hat, wie es auch in diesem 2. Paragraph noch immer zum Ausdruck
kommt, etwas was aber leicht korrigiert werden kann. Er sieht, wenn ich ihm
richtig verstehe, in das nicht anerkennen dieser Verwechselung das
Konstitutionsproblem, aber die Verwechselung ist zunächst nichts mehr als eine
Tatsache; wie es zu lösen ist, das ist die Frage.
Er übersieht, zweitens, ein
wirkliches Problem, nämlich dass, wie Savoldelli in seinem Aufsatz eben
überzeugend dargestellt hat, dass 9 der 15 Gründungs-Statuten nicht mehr
funktionsfähig sind, ausgeschaltet oder nicht begriffen, etwas das nicht nur in
Dornach sondern in alle Anthroposophische Gesellschaften in ihren Satzungen
nicht zum Ausdruck gebracht, nicht anerkannt wird. Da liegt leider die
wirkliche Illusion, woran man aufwachen soll.
Drittens geht M.M. nicht wirklich
auf den Vorschlag in meinem Anliegen ein, wie die Anthroposophische
Gesellschaft der Weihnachtstagung als ein Teil der Entflechtung der Allgemeinen
Anthroposophischen Gesellschaft wiederbelebt, wie aus der Asche auferstehen
kann. Ich habe das in den folgenden Punkten zur Begründung meines Anliegens
dargestellt (siehe auch Fußnote 1 für die Art und Weise, wie die „einheitliche
Konstituierung“ gebildet werde kann):
8. Dass mit dem am 8. Februar 1925 in
„Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft“ umbenannten Goetheanum-Bauverein
oder an der Weihnachtstagung 1926 keine Fusion der Anthroposophischen
Gesellschaft mit dem umbenannten Bauverein durchzog. „konkludentes Verhalten“
stattgefunden hat, wie dies in einem Urteil des Schweizerischen Gerichtshofs
auf Grund von ungenügenden Urteilsgrundlagen im Jahre 2005 irrtümlich
festgestellt wurde, denn dieser Begriff „konkludentes Verhalten“ kann nur
angewendet werden, wenn beide Gesellschaftskörper eine Fusion bewusst wollen,
was in diesem Fall nicht der Fall war.
9.
Dass aber trotzdem vom Vorstand und der Mitgliedschaft über Jahrzehnte lang
versucht wurde – obwohl in den dafür eigentlich juristisch ungeeigneten Rahmen
der modifizierten Statuten des umbenannten Bauvereins – die Aufgaben und Ziele
der Weihnachtstagungsgesellschaft weiter versucht zu verfolgen (Stichwort:
gemischter König), wie auch im 2. Paragraphen der heutigen Statuten der
Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft zwar später festgelegt wurde, ohne
dass aber dabei deutlich gemacht wird, dass am 28. Dezember 1923 nicht die
Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft gegründet, sondern die
Anthroposophische Gesellschaft neugegründet wurde.
10.
Dass diese Jahrzehntelange Pflege der Kultur der Weihnachtstagung, wie dies auch
durch das Riemer-Gutachten festgestellt wurde, und wie ich auch aus eigener
langjähriger Erfahrung in Dornach bestätigen kann, nach dem Prinzip des
Gewohnheitsrechts eine Wirklichkeitsbildende Wirkung hat, und dass man aus
diesem Grund tatsächlich von einer konkludenten Fusion der Anthroposophischen
Gesellschaft und der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft sprechen kann.
11.
Dass somit die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft auch die reale
Möglichkeit hat diese Fusion im Sinne der von Rudolf Steiner erwünschten
„einheitlichen Konstitution“ neu zu gestalten, d.h. zu gliedern, wo der
Vorstand das verbindende Element zwischen den Gliedern darstellt, damit die
Verwaltungsaufgaben außerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft ausgeführt
werden können, und innerhalb dieser, auf Grund einer zeit-und geistgemässen
Wiederherstellung des Gründungsstatuts, ein geistiger Freiraum einstehen kann
für die Einwohnung des neuen Christentums für die Heilung von Mensch und Erde.
Zusammenfassung
Man kann das zweifache
Konstitutionsproblem, wie es sich darstellt in dem vorgestellten Motto, in der
Gestalt eines Kreuzes betrachten: deren vertikale Linie die Realisierung der
Verbindung ist zwischen Himmel und Erde durch die Erschaffung einer gemeinsamen
ätherischen Bewusstseinsschale für die Einverleibung des Neuen Christentums von
Freiheit und Liebe, und deren horizontale Linie die sozialorganische weltweite
Bildung der „entsprechenden Relation“ ist zwischen alle anthroposophische
Gesellschaften und Organisationen, die als Unterabteilungen der neu zu
etablieren Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft sich orientieren an dem
Gründungs-Statut der Weihnachtstagung, die nach Rudolf Steiner ein
Welten-Zeiten-Wende-Anfang ist.